Was die Mietverwaltung umfasst
- Vermietung: marktgerechte Miete, Inserate, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und Mietvertrag.
- Mieteingang und Mahnwesen: Wir überwachen die Zahlungen und reagieren bei Rückständen konsequent und sachlich.
- Betriebs- und Heizkostenabrechnung: fristgerecht erstellt und bei Rückfragen mit Belegen erläutert.
- Mieterbetreuung: Ansprechpartner für Anliegen, Schadensmeldungen und Fragen der Mieter.
- Instandhaltung: Begehungen, Reparaturen, Wartung und die Planung größerer Modernisierungen.
- Übergaben: Ein- und Auszug mit Protokoll, Zählerständen und Schlüsselübergabe.
Fristen und Pflichten im Blick
Als Vermieter haben Sie zahlreiche Fristen zu beachten. Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen, sonst sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen. Dazu kommen Wartungs- und Prüfpflichten rund um Heizung, Trinkwasser und Brandschutz. Wir behalten diese Termine für Sie im Blick.
Sie entscheiden, wir setzen um
Bei wichtigen Fragen wie der Auswahl neuer Mieter oder größeren Maßnahmen stimmen wir uns vorher mit Ihnen ab. Einmal im Jahr erhalten Sie eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben, die Sie auch für Ihre Steuererklärung nutzen können.
Mietverwaltung in der Region 38
Wir verwalten Mietshäuser in Wolfsburg, Braunschweig, Gifhorn, Wolfenbüttel, Salzgitter und Helmstedt. Gehört Ihnen nur eine einzelne vermietete Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft, ist die Sondereigentumsverwaltung das passende Angebot.
Häufige Fragen
Verwalten Sie auch Gewerbeeinheiten?
Ja, auch Wohn- und Geschäftshäuser sowie Büro-, Praxis- und Ladenflächen.
Wer entscheidet, an wen vermietet wird?
Sie. Wir schlagen Ihnen geprüfte Mietinteressenten vor, die Entscheidung treffen Sie als Eigentümer.