VKS Immobilienmanagement
Hausverwaltung aus Wolfsburg für die Region 38

Ihre Immobilie in guten Händen.

VKS Immobilienmanagement verwaltet Wohnungseigentümergemeinschaften, Mietshäuser und vermietete Eigentumswohnungen in Wolfsburg, Braunschweig, Gifhorn und Umgebung. Wir kümmern uns um Abrechnung, Instandhaltung und Kommunikation, damit Ihr Haus seinen Wert behält und Sie den Kopf frei haben.

  • Persönliche Ansprechpartner aus der Region
  • Verständliche Abrechnungen und offene Kommunikation
  • Wir organisieren den Verwalterwechsel für Ihre WEG
Zuhause in Wolfsburg
VorausschauendWir erkennen Instandhaltungsbedarf früh und planen Maßnahmen, bevor aus Kleinigkeiten teure Schäden werden.
TransparentWirtschaftsplan, Abrechnung und Rücklagen so aufbereitet, dass jeder Eigentümer sie nachvollziehen kann.
PersönlichSie wissen, wer Ihr Haus betreut. Und wir kennen das Gebäude, über das wir sprechen.
Was eine gute Hausverwaltung ausmacht

Mehr als Abrechnung und Ordner.

Eine gute Hausverwaltung schafft Klarheit für alle Beteiligten, schützt die Substanz des Gebäudes und sorgt dafür, dass Beschlüsse nicht nur gefasst, sondern auch umgesetzt werden. Wir betreuen drei Arten von Immobilien:

Für Eigentümergemeinschaften

WEG-Verwaltung

Wir verwalten das Gemeinschaftseigentum, erstellen Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, leiten die Eigentümerversammlung und setzen Beschlüsse um. Dach, Fassade, Heizung und Rücklage behalten wir dauerhaft im Blick.

Mehr zur WEG-Verwaltung
Für Mietshäuser & Gewerbe

Mietverwaltung

Von der Mieterauswahl über Mieteingang und Mahnwesen bis zur Betriebskostenabrechnung. Für Eigentümer, die vermieten möchten, ohne sich um jedes Detail selbst zu kümmern.

Mehr zur Mietverwaltung
Für Kapitalanleger

Sondereigentumsverwaltung

Ihre vermietete Eigentumswohnung, betreut aus einer Hand: Mieter, Nebenkosten, Reparaturen in der Wohnung und auf Wunsch Ihre Vertretung in der Eigentümerversammlung.

Mehr zur Sondereigentumsverwaltung
Leistungen im Detail

Was wir für Ihre Immobilie übernehmen.

Klare Zuständigkeiten, feste Abläufe und Fristen, die wir im Blick behalten. Wählen Sie die Verwaltungsart.

Kaufmännisch

  • Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
  • Vermögensbericht für die Eigentümer
  • Hausgeld und Konten auf den Namen der Gemeinschaft
  • Planung der Erhaltungsrücklage

Versammlung & Beschlüsse

  • Einladung, Leitung und Protokoll
  • Präsenz-, Hybrid- oder Online-Versammlung
  • Führung der Beschluss-Sammlung
  • Enge Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat

Technisch & Objekt

  • Regelmäßige Objektbegehungen mit Protokoll
  • Überwachung des baulichen Zustands
  • Wartungs- und Prüfpflichten im Blick
  • Mehrjährige Instandhaltungsplanung

Dienstleister

  • Vergleichsangebote einholen
  • Beauftragung und Abnahme von Handwerkern
  • Hausmeister-, Reinigungs- und Gartendienste
  • Abwicklung von Versicherungsschäden

Kommunikation

  • Fester Ansprechpartner für alle Eigentümer
  • Schnittstelle zu Versorgern, Behörden und Kommune
  • Unterlagen digital für alle Eigentümer verfügbar
Verwalterwechsel

Unzufrieden?
Wir übernehmen Ihre WEG gern.

Viele Eigentümer, die zu uns kommen, haben lange gezögert. Ein Wechsel wirkt aufwendig, und man fragt sich, ob es woanders besser wird. Diese Sorgen hören wir oft. Tippen Sie an, was Sie kennen, und lesen Sie, wie wir es handhaben.

Noch nichts ausgewählt. Tippen Sie an, was auf Ihre Verwaltung zutrifft.

Zum Wechsel-Assistenten
Wechsel-Assistent

In vier Schritten zu Ihrem Wechselfahrplan.

Beantworten Sie ein paar Fragen. Sie sehen sofort einen groben Zeitplan für den Wechsel und können ihn uns direkt schicken. Unverbindlich.

Schritt 1 von 4: Ihre Gründe

Was stört Sie an Ihrer jetzigen Verwaltung?

Mehrfachauswahl möglich. Ihre Auswahl von oben ist schon übernommen.

So läuft es ab

Sie fragen an.
Den Rest übernehmen wir.

  1. Kennenlernen

    Sie schildern uns Ihre Situation am Telefon, per E-Mail oder über den Wechsel-Assistenten.

  2. Vor Ort

    Wir sehen uns Ihr Objekt an und sprechen mit Ihnen oder dem Beirat über Zustand und offene Themen.

  3. Angebot & Beschluss

    Sie erhalten ein individuelles Angebot. Für die WEG bereiten wir die Beschlussvorlage vor.

  4. Übernahme

    Wir fordern Unterlagen und Konten bei der bisherigen Verwaltung an und informieren alle Beteiligten.

  • Ein GesichtEine feste Ansprechperson, die Ihr Haus kennt.
  • Offene BücherUnterlagen und Belege nachvollziehbar aufbereitet.
  • Regionale PartnerHandwerksbetriebe, mit denen wir in der Region zusammenarbeiten.
  • Vor OrtWir kommen zu Ihrem Objekt, statt nur aus der Ferne zu verwalten.
Digitales Kundenportal

Ihre Unterlagen.
Jederzeit abrufbar.

Für unsere Eigentümer und Mieter nutzen wir das Kundenportal etg24. Dort finden Sie alle wichtigen Dokumente zu Ihrer Immobilie und können uns Anliegen direkt digital übermitteln, im Browser oder in der App.

  • Dokumente & AbrechnungenWirtschaftspläne, Jahresabrechnungen, Protokolle und Verträge an einem Ort.
  • Anliegen & Schäden meldenÜber strukturierte Formulare direkt an uns, ohne lange Telefonate.
  • Vorgänge verfolgenSehen Sie, was in Ihrem Objekt gerade läuft und was als Nächstes ansteht.
  • Digitales schwarzes BrettAushänge und Informationen für Ihr Haus, auch unterwegs.

So kommen Sie ins Portal

  1. Zugang erhaltenAls Kunde der VKS bekommen Sie von uns eine Einladung oder einen Registrierungsschlüssel.
  2. Einmal registrierenPortal öffnen, „Registrierungsschlüssel eingeben“ wählen und ein Passwort festlegen.
  3. LoslegenAb dann melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse an, im Browser oder in der etg24-App.

Keinen Zugang erhalten? Rufen Sie uns an unter 05363 8101526 oder schreiben Sie an hausverwaltung@vks-immobilienmanagement.de.

Ratgeber

Schaden im Haus?
Das ist jetzt zu tun.

Die wichtigsten ersten Schritte für typische Schäden. Wählen Sie aus.

Einzugsgebiet

Hausverwaltung für Wolfsburg und die Region 38.

Kurze Wege sind in der Hausverwaltung kein Nebenthema. Wer schnell vor Ort ist, kann Schäden früh begrenzen und Handwerker selbst kontrollieren. Deshalb konzentrieren wir uns auf Objekte rund um unseren Sitz in Wolfsburg.

Unser Sitz

VKS Immobilienmanagement UG
(haftungsbeschränkt)
Wolfsburger Straße 1
38448 Wolfsburg

Persönliche Termine vereinbaren wir gern individuell, auch direkt bei Ihnen vor Ort.

Über uns

Drei Geschäftsführer, ein Anspruch.

Hinter VKS Immobilienmanagement stehen drei Geschäftsführer aus der Region. Unser Ziel ist eine Hausverwaltung, mit der Eigentümer gern zusammenarbeiten.

Arne Schulze

Geschäftsführer

Ansprechpartner für Eigentümergemeinschaften und Verwalterwechsel.

André Kristandt

Geschäftsführer

Ansprechpartner für Objektbetreuung, Technik und Instandhaltung.

Finn Vukelic

Geschäftsführer

Ansprechpartner für Miet- und Sondereigentumsverwaltung.

„Ein Haus behält seinen Wert, wenn sich jemand regelmäßig darum kümmert. Genau das verstehen wir unter Verwaltung.“
Die Geschäftsführung der VKS Immobilienmanagement
Wissen für Eigentümer

Das kleine WEG-Lexikon.

Die wichtigsten Begriffe rund um Wohnungseigentum, kurz und verständlich erklärt.
Ersetzt keine Rechtsberatung.

Abberufung des Verwalters§ 26 WEG

Die Eigentümer können den Verwalter jederzeit mit einfacher Mehrheit abberufen, ein wichtiger Grund ist nicht mehr nötig. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung.

Beschluss-Sammlung§ 24 WEG

Eine laufende Übersicht aller Beschlüsse der Gemeinschaft. Der Verwalter führt sie, und jeder Eigentümer darf sie einsehen. Wichtig zum Beispiel beim Kauf einer Wohnung.

Erhaltungsrücklagefrüher Instandhaltungsrücklage

Geld, das die Gemeinschaft für künftige Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum anspart. Eine angemessene Rücklage gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung und verhindert hohe Sonderumlagen.

GemeinschaftseigentumGrundbegriff

Alle Teile des Gebäudes und Grundstücks, die nicht Sondereigentum sind: zum Beispiel Dach, Fassade, tragende Wände, Treppenhaus und meist die zentrale Heizungsanlage.

HausgeldGrundbegriff

Die monatliche Vorauszahlung jedes Eigentümers an die Gemeinschaft. Daraus werden laufende Kosten wie Versicherung, Hausmeister und Verwaltung sowie die Erhaltungsrücklage bezahlt.

Jahresabrechnung§ 28 WEG

Nach Ablauf des Kalenderjahres stellt der Verwalter die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben auf. Die Eigentümer beschließen auf dieser Grundlage über Nachzahlungen oder die Anpassung der Vorschüsse.

SondereigentumGrundbegriff

Die eigene Wohnung oder Gewerbeeinheit mit allem, was nur ihr dient, etwa Innenwände ohne tragende Funktion, Bodenbeläge oder Sanitäreinrichtungen. Was genau dazugehört, regelt die Teilungserklärung.

TeilungserklärungGrundbegriff

Das Grunddokument jeder WEG. Sie legt fest, welche Einheiten es gibt, was Sonder- und Gemeinschaftseigentum ist und wie Kosten verteilt werden.

Umlaufbeschluss§ 23 WEG

Ein Beschluss ohne Versammlung. Er ist seit der Reform auch in Textform möglich, etwa per E-Mail. Grundsätzlich müssen alle Eigentümer zustimmen, außer die Gemeinschaft hat für eine konkrete Frage eine Mehrheitsentscheidung zugelassen.

Vermögensbericht§ 28 WEG

Jährlicher Bericht des Verwalters über den Stand der Erhaltungsrücklage und das wesentliche Vermögen der Gemeinschaft. So sehen alle Eigentümer, wie die Gemeinschaft finanziell dasteht.

Verwaltungsbeirat§ 29 WEG

Ein oder mehrere Eigentümer, die den Verwalter unterstützen und überwachen. Die Anzahl der Mitglieder kann die Gemeinschaft selbst festlegen.

Wirtschaftsplan§ 28 WEG

Der Plan für das kommende Jahr mit den voraussichtlichen Kosten. Die Eigentümer beschließen darüber, und daraus ergibt sich die Höhe des Hausgelds.

Zertifizierter Verwalter§ 26a WEG

Ein Verwalter, der vor der IHK eine Prüfung über die nötigen Fachkenntnisse abgelegt hat. Eigentümer können grundsätzlich verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird. Für kleine Gemeinschaften gibt es Ausnahmen.

Kein Begriff gefunden. Fragen Sie uns gern direkt.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Wann kann unsere WEG die Hausverwaltung wechseln?

Seit der WEG-Reform 2020 kann die Eigentümerversammlung den Verwalter jederzeit mit einfacher Mehrheit abberufen. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Viele Gemeinschaften wechseln zum Jahreswechsel, weil sich die Abrechnung dann sauber trennen lässt.

Welche Unterlagen brauchen Sie für einen Verwalterwechsel?

Für ein erstes Gespräch reichen Adresse, Anzahl der Einheiten und Ihre Erfahrungen mit der bisherigen Verwaltung. Teilungserklärung, letzte Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan und Beschluss-Sammlung helfen uns, das Objekt genauer kennenzulernen.

Muss die bisherige Verwaltung die Unterlagen herausgeben?

Ja. Nach dem Ende des Verwaltervertrags muss die bisherige Verwaltung die Verwaltungsunterlagen und das Vermögen der Gemeinschaft herausgeben. Wir koordinieren die Übergabe und fordern die Unterlagen direkt an.

Was unterscheidet WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung?

Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum wie Dach, Fassade, Treppenhaus und die Erhaltungsrücklage. Die Sondereigentumsverwaltung kümmert sich um Ihre einzelne vermietete Wohnung, also um Mieter, Mieteingang, Nebenkostenabrechnung und Reparaturen in der Wohnung.

Verwalten Sie auch Gewerbe- und gemischt genutzte Immobilien?

Ja. Neben Wohnanlagen betreuen wir auch Wohn- und Geschäftshäuser sowie Büro-, Praxis- und Ladenflächen in der Region 38.

Gibt es ein Online-Portal für Eigentümer und Mieter?

Ja. Wir nutzen das Kundenportal etg24. Dort können Sie Abrechnungen, Protokolle und weitere Dokumente zu Ihrer Immobilie jederzeit abrufen und uns Anliegen digital übermitteln, im Browser oder in der etg24-App. Den Zugang erhalten Sie von uns.

Wie erreiche ich die VKS Immobilienmanagement?

Telefonisch unter 05363 8101526 oder per E-Mail an hausverwaltung@vks-immobilienmanagement.de. Persönliche Termine in Wolfsburg vereinbaren wir gern individuell.

Lernen wir uns kennen.

Ob Fragen zur Verwaltung, ein geplanter Wechsel oder einfach ein erstes Gespräch: Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

hausverwaltung@vks-immobilienmanagement.de

Anrufen Wechsel anfragen