VKS Immobilienmanagement

Hausverwaltung wechseln

Ein Verwalterwechsel klingt aufwendig, ist mit der richtigen Vorbereitung aber gut planbar. Wir begleiten Ihre Gemeinschaft von der ersten Überlegung bis zur vollständigen Übergabe.

Die rechtliche Lage seit der WEG-Reform

Seit dem 1. Dezember 2020 kann die Eigentümerversammlung den Verwalter jederzeit abberufen. Ein wichtiger Grund ist dafür nicht mehr nötig, die einfache Mehrheit genügt. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung. In derselben Versammlung kann die Gemeinschaft den neuen Verwalter bestellen.

Schritt für Schritt zum neuen Verwalter

  1. Gespräch mit dem Beirat oder einzelnen Eigentümern: Was läuft nicht gut, was soll sich ändern?
  2. Besichtigung des Objekts und Angebot für die Gemeinschaft.
  3. Einberufung der Versammlung mit Abberufung und Neubestellung auf der Tagesordnung. Mehr als ein Viertel der Eigentümer kann die Einberufung verlangen. Weigert sich die Verwaltung pflichtwidrig, kann auch der Vorsitzende des Beirats einladen.
  4. Beschluss in der Eigentümerversammlung.
  5. Übergabe: Wir fordern Unterlagen, Konten und Schlüssel bei der bisherigen Verwaltung an.
  6. Start: Wir informieren Eigentümer, Mieter, Dienstleister und Versorger über den Wechsel.

Checkliste: Diese Unterlagen gehören zur Übergabe

  • Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplänen
  • Beschluss-Sammlung und Protokolle der Versammlungen
  • Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen und Vermögensberichte
  • Kontoauszüge und Unterlagen zu den Konten der Gemeinschaft
  • Verträge mit Versicherungen, Hausmeister, Reinigung und Wartungsfirmen
  • Bauunterlagen, Energieausweis und Prüfprotokolle
  • Offene Vorgänge, Gewährleistungsfälle und laufende Verfahren
  • Schlüssel und Zugangsmittel

Die bisherige Verwaltung ist verpflichtet, diese Unterlagen nach dem Ende ihrer Tätigkeit herauszugeben. Wir koordinieren die Übergabe für Sie.

Der richtige Zeitpunkt

Rechtlich ist ein Wechsel jederzeit möglich. In der Praxis ist der Jahreswechsel oft ideal, weil sich Konten und Abrechnungszeiträume dann sauber trennen lassen. Wer die Jahresabrechnung für das abgelaufene Jahr erstellt, sollte bei der Übergabe ausdrücklich geregelt werden. Mit unserem Wechsel-Assistenten erstellen Sie in wenigen Minuten einen groben Zeitplan.

Häufige Fragen

Brauchen wir einen wichtigen Grund für die Abberufung?

Nein. Seit der WEG-Reform genügt ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung.

Was passiert mit laufenden Verträgen?

Verträge mit Versicherungen und Dienstleistern schließt die Gemeinschaft, nicht der Verwalter. Sie laufen beim Wechsel weiter, wir übernehmen die Betreuung.

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VKS Immobilienmanagement UG (haftungsbeschränkt), Wolfsburger Straße 1, 38448 Wolfsburg

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