Aufgaben einer WEG-Verwaltung
Das Wohnungseigentumsgesetz gibt den Rahmen vor: Der Verwalter führt die laufenden Geschäfte der Gemeinschaft, setzt die Beschlüsse der Eigentümerversammlung um und vertritt die Gemeinschaft nach außen. In der Praxis heißt das:
- Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung: Wir planen die Kosten für das kommende Jahr, leiten daraus das Hausgeld ab und rechnen nach Ablauf des Jahres ab.
- Vermögensbericht: Jedes Jahr erhalten Sie einen Überblick über die Erhaltungsrücklage und das Vermögen der Gemeinschaft.
- Eigentümerversammlung: Wir laden ein, bereiten Beschlussvorlagen mit Unterlagen vor, leiten die Versammlung und schreiben das Protokoll.
- Beschluss-Sammlung: Alle Beschlüsse werden geordnet erfasst und sind für Eigentümer einsehbar.
- Instandhaltung: Begehungen, Wartung, Angebote, Beauftragung und Abnahme von Arbeiten am Gemeinschaftseigentum.
- Versicherungen und Verträge: Gebäudeversicherung, Hausmeister, Reinigung und Wartung betreuen wir für die Gemeinschaft.
So arbeiten wir
Für jede Gemeinschaft gibt es eine feste Ansprechperson. Wir stimmen uns eng mit dem Verwaltungsbeirat ab, informieren über laufende Vorgänge und stellen Unterlagen im Kundenportal digital bereit. Größere Aufträge vergeben wir erst nach Vergleichsangeboten, und Arbeiten nehmen wir ab, bevor sie bezahlt werden.
Rücklage und Instandhaltung im Blick
Viele Konflikte in Eigentümergemeinschaften entstehen, wenn notwendige Reparaturen zu lange aufgeschoben werden und dann eine hohe Sonderumlage nötig ist. Wir erstellen deshalb eine mehrjährige Instandhaltungsplanung und schlagen eine Erhaltungsrücklage vor, die zu Alter und Zustand des Gebäudes passt.
WEG-Verwaltung in der Region 38
Wir verwalten Eigentümergemeinschaften in Wolfsburg, Braunschweig, Gifhorn, Wolfenbüttel, Salzgitter und Helmstedt. Wenn Sie mit Ihrer jetzigen Verwaltung unzufrieden sind, lesen Sie, wie ein Verwalterwechsel abläuft.
Häufige Fragen
Wer entscheidet über den Verwalter?
Die Eigentümerversammlung bestellt den Verwalter mit einfacher Mehrheit. Mit derselben Mehrheit kann sie ihn auch jederzeit abberufen.
Welche Unterlagen bekommen die Eigentümer?
Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht, Einladungen und Protokolle. Über das Kundenportal sind diese Unterlagen jederzeit abrufbar.